Kündigungsfristen im Arbeitsrecht

Fachanwalt Arbeitsrecht
Rechtsanwalt
Andreas Buschmann
Berlin
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Ratgeber Arbeitsrecht: Kündigung & Kündigungsschutz: Kündigungsfristen

Die Kündigungsfristen

Bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist grundsätzlich eine Kündigungsfrist einzuhalten

Auch dann, wenn die die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses rechtlich zulässig ist, ist bei der Kündigung grundsätzlich eine Kündigungsfrist einzuhalten.

Wer als Rechtsanwalt nach der Kündigungsfrist gefragt wird, sollte spontan mit einer Gegenfrage reagieren: Ist die Kündigung denn überhaupt erlaubt? Wer als Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen oder als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten hat, sollte sinnvoller weise erst einmal klären, ob die Kündigung möglicherweise von vornherein unzulässig war. Dies hat einen einfachen Grund: Ist die Kündigung unzulässig, kann der Arbeitnehmer - statt "nur" die Einhaltung der Kündigungsfrist zu verlangen - wesentlich weitergehende Anliegen geltend machen, etwa

Ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich zulässig, ist bei der Kündigung eine Kündigungsfrist einzuhalten, wenn nicht ausnahmsweise eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund erlaubt ist.

Welche Kündigungsfrist gilt, ist gelegentlich nicht ganz einfach zu ermitteln.

Neben gesetzlichen Vorschriften zur Kündigungsfrist finden sich Regelungen zur Kündigungsfrist in den meisten Arbeitsverträgen und in Tarifverträgen. Die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber kann länger sein, als die Kündigungsfrist, die der Arbeitnehmer bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu beachten hat.

Die gesetzliche Kündigungsfrist für ein Arbeitsverhältnis beträgt gemäß § 622 BGB:

Durch Tarifvertrag können kürzere Kündigungsfristen festgelegt werden. Die tariflichen Kündigungsfristen gelten aber nur dann, wenn

Im Arbeitsvertrag können kürzere Kündigungsfristen als die Grundkündigungsfrist ansonsten nur vereinbart werden,

In jedem Fall darf für die Kündigung durch den Arbeitnehmer keine längere Kündigungsfrist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber. Die einzelvertragliche Vereinbarung längerer als der gesetzlichen Kündigungsfristen ist arbeitsvertraglich möglich.

Schließlich gilt, dass für den Arbeitnehmer eine arbeitsvertraglich vereinbarte Kündigungsfrist der tariflichen Kündigungsfrist vorgeht, wenn die arbeitsvertragliche Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer günstiger ist.

Wenn geklärt ist, dass eine Kündigung mit bestimmter Kündigungsfrist ausgesprochen werden darf, stellt sich als nächstes die Frage, welche Formfehler bei der Kündigung zu vermeiden sind.