Kündigungsschreiben & Formfehler
Bei der Kündigung sind bestimmte Formvorschriften einzuhalten
Bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses sind verschiedene Formalien zu beachten. Die Kündigung kann sonst unwirksam oder wenigstens angreifbar sein. Formfehler sind eine häufige Ursache für die Unwirksamkeit einer Kündigung.
Schriftform bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Seit Mai 2000 ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nur wirksam, wenn sie schriftlich ausgesprochen ist. Die Schriftform der Kündigung erfordert eine ordnungsgemäße Unterschrift unter dem Kündigungsschreiben. Nicht jeder "Kringel" ist eine Unterschrift im Rechtssinne.
Formfehler bei der Kündigung durch Bevollmächtigte
Das von einem Bevollmächtigten unterzeichnete Kündigungsschreiben kann problematisch sein. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses hat dann unter Umständen einen Formfehler und kann zurückgewiesen werden. Der Kündigungsempfänger dem die Kündigungsbefugnis des Unterzeichners des Kündigungsschreibens nicht bekannt ist, die Kündigung bei fehlender Bevollmächtigung des Kündigungsunterzeichners oder - in bestimmten Fällen - wegen Nichtvorlage einer Vollmachturkunde unverzüglich zurückweisen, wenn er das Kündigungsschreiben ohne Originalvollmachturkunde erhalten hat.
Findet die Zurückweisung der Kündigung durch den Empfänger der Kündigungserklärung unverzüglich statt, kann die Kündigung schon wegen des Formfehlers unwirksam sein.
Begründung der Kündigung
Bei Berufsausbildungsverhältnissen und in bestimmten anderen Fällen muss das Kündigungsschreiben auch die Kündigungsgründe angeben.
Anhörung des Betriebsrats und anderer Stellen
Für den Arbeitgeber gelten bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses weitere Beschränkungen, insbesondere die Verpflichtung zur vorherigen Anhörung eines etwa vorhandenen Betriebsrats, die Kündigung innerhalb bestimmter Fristen, wenn vor der Kündigung eine behördliche Zustimmung einzuholen ist (Sonderkündigungsschutz) schließlich die Einhaltung eines speziellen Verfahrens bei Massenentlassungen.
Zugang der Kündigung - Beweisschwierigkeiten
So selbstverständlich es auch klingt: Das Kündigungsschreiben muss dem Kündigungsempfänger auch rechtswirksam zugehen. Dies ist oft mit erheblichen praktischen Schwierigkeiten verbunden. Der Zugangsnachweis ist eine der am häufigsten unterschätzten Schwierigkeiten.
In den meisten Fällen wird es sinnvoll sein bei einer einen Rechtsanwalt für die Kündigung und den Kündigungsschutzprozess hinzu zu ziehen.