Die Umgehung von Kündigungsschutz
Untaugliche und taugliche Methoden, den gesetzlichen allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) zu vermeiden
Die Versuche, den Kündigungsschutz zu umgehen
Hat ein Arbeitnehmer erst einmal allgemeinen Kündigungsschutz ist arbeitsrechtlich unsicher, ob er und wann er wieder gekündigt werden kann. Es verwundert deshalb nicht, dass es auf Arbeitgeberseite manchmal Versuche gibt, den gesetzlichen Kündigungsschutz zu umgehen.
Kleinere Arbeitgeber unternehmen in ihren Arbeitsverträgen vielfach rechtlich untaugliche Versuche in dieser Richtung. Dem arbeitsrechtlich informierten und wagemutigen Arbeitgeber stehen verschiedene Vertrags- und Organisationsformen zur Verfügung, um Kündigungsschutz unter bestimmten Umständen zu vermeiden. Schließlich gibt es als "legale" Methode zur Vermeidung von Kündigungsschutz, die Befristung des Arbeitsverhältnisses - wenn die Befristung in arbeitsrechtlich zulässiger Weise vereinbart ist.
Die untauglichen Methoden zur Umgehung von Kündigungsschutz
Die beliebtesten Versuche, Kündigungsschutz zu umgehen, sind meist einfach gestrickt und im Ernstfall erfolglos: Arbeitsrechtlich untaugliche Versuche in dieser Richtung sind beispielsweise
- Die Vereinbarung einer sechs Monate übersteigenden Probezeit, um so den Beginn des Kündigungsschutzes hinaus zu schieben.
- Gern werden zur Umgehung von Kündigungsschutz auch mehrere Probezeiten nacheinander vereinbart, die zusammen sechs Monate übersteigen.
- Manchmal werden auch einfach immer neue schriftliche Arbeitsverträge geschlossen, die jeweils eine Klausel enthalten, es werde ein neues Arbeitsverhältnis vereinbart - zu im übrigen gleichen Arbeitsbedingungen.
Derartige Konstruktionen können in aller Regel den allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz nicht erfolgreich verhindern.
Die möglicherweise erfolgreiche Vermeidung von Kündigungsschutz
Richtig ist, dass es bestimmte Vertragskonstruktionen gibt, mit denen Kündigungsschutz sich möglicherweise erfolgreich verhindern lässt. Diesen Gestaltungen sind in der Regel kompliziert und in der Durchführung unter Umständen mit hohem Verwaltungsaufwand erkauft. Alle Vermeidungsversuche sind außerdem arbeitsrechtlich riskant.
- Beispiel 1, Kurierfahrer: Ein Beispiel für rechtliches erfolgreiches Vermeiden von Kündigungsschutz sind Rahmenverträge mit Kurierdienstfahrern (etwa: BAG, Urteil vom 27.6.2001, 5 AZR 561/99). Das Beispiel verdeutlicht, welchen arbeitsrechtlichen Erfolg ein Auftraggeber (Arbeitgeber) haben kann, wenn er seine Vertragsgestaltung rechtzeitig umfassend so konstruiert, dass Kündigungsschutz vermieden wird.
- Beispiel 2, Konzern: Ein weiteres Beispiel für die Vermeidung von Kündigungsschutz sind bestimmte Konzernkonstruktionen, bei denen die einzelnen Unternehmen jeweils als Kleinbetreibe geführt werden, für die Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz dann nicht gelten soll (Beispiel: BAG, Urteil vom 16.1.2003, 2 AZR 609/01). Diese Spielart könnte noch am Bundesverfassungsgericht scheitern.