Umgehung Kündigungsschutz

Fachanwalt Arbeitsrecht
Rechtsanwalt
Andreas Buschmann
Berlin
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Ratgeber Arbeitsrecht: Kündigung & Kündigungsschutz: Umgehung von Kündigungsschutz

Die Umgehung von Kündigungsschutz

Untaugliche und taugliche Methoden, den gesetzlichen allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) zu vermeiden

Die Versuche, den Kündigungsschutz zu umgehen

Hat ein Arbeitnehmer erst einmal allgemeinen Kündigungsschutz ist arbeitsrechtlich unsicher, ob er und wann er wieder gekündigt werden kann. Es verwundert deshalb nicht, dass es auf Arbeitgeberseite manchmal Versuche gibt, den gesetzlichen Kündigungsschutz zu umgehen.

Kleinere Arbeitgeber unternehmen in ihren Arbeitsverträgen vielfach rechtlich untaugliche Versuche in dieser Richtung. Dem arbeitsrechtlich informierten und wagemutigen Arbeitgeber stehen verschiedene Vertrags- und Organisationsformen zur Verfügung, um Kündigungsschutz unter bestimmten Umständen zu vermeiden. Schließlich gibt es als "legale" Methode zur Vermeidung von Kündigungsschutz, die Befristung des Arbeitsverhältnisses - wenn die Befristung in arbeitsrechtlich zulässiger Weise vereinbart ist.

Die untauglichen Methoden zur Umgehung von Kündigungsschutz

Die beliebtesten Versuche, Kündigungsschutz zu umgehen, sind meist einfach gestrickt und im Ernstfall erfolglos: Arbeitsrechtlich untaugliche Versuche in dieser Richtung sind beispielsweise

Derartige Konstruktionen können in aller Regel den allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz nicht erfolgreich verhindern.

Die möglicherweise erfolgreiche Vermeidung von Kündigungsschutz

Richtig ist, dass es bestimmte Vertragskonstruktionen gibt, mit denen Kündigungsschutz sich möglicherweise erfolgreich verhindern lässt. Diesen Gestaltungen sind in der Regel kompliziert und in der Durchführung unter Umständen mit hohem Verwaltungsaufwand erkauft. Alle Vermeidungsversuche sind außerdem arbeitsrechtlich riskant.