Kündigungsschreiben & Formfehler

Bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses sind verschiedene Formalien zu beachten. Die Kündigung kann sonst unwirksam oder wenigstens angreifbar sein. Formfehler sind eine häufige Ursache für die Unwirksamkeit einer Kündigung.

Von Andreas Buschmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Schriftform bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Seit Mai 2000 ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nur wirksam, wenn sie schriftlich ausgesprochen ist. Die Schriftform der Kündigung erfordert eine ordnungsgemäße Unterschrift unter dem Kündigungsschreiben. Nicht jeder „Kringel“ ist eine Unterschrift im Rechtssinne.

Formfehler bei der Kündigung durch Bevollmächtigte

Das von einem Bevollmächtigten unterzeichnete Kündigungsschreiben kann problematisch sein.

Ist dem Kündigungsempfänger die Kündigungsbefugnis des Unterzeichners des Kündigungsschreibens nicht bekannt darf er die die Kündigung wegen fehlender Bevollmächtigung des Kündigungsunterzeichners oder wegen Nichtvorlage einer Vollmachturkunde unverzüglich zurückweisen. Findet die Zurückweisung der Kündigung durch den Empfänger der Kündigungserklärung unverzüglich statt, kann die Kündigung schon wegen des Formfehlers unwirksam sein.

Begründung der Kündigung

Bei Berufsausbildungsverhältnissen und in bestimmten anderen Fällen muss das Kündigungsschreiben auch die Kündigungsgründe angeben.

Anhörung des Betriebsrats und anderer Stellen

Für den Arbeitgeber gelten bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses weitere Beschränkungen, insbesondere die Verpflichtung zur vorherigen Anhörung eines etwa vorhandenen Betriebsrats, die Kündigung innerhalb bestimmter Fristen, wenn vor der Kündigung eine behördliche Zustimmung einzuholen ist (Sonderkündigungsschutz) schließlich die Einhaltung eines speziellen Verfahrens bei Massenentlassungen.

Zugang der Kündigung – Beweisschwierigkeiten

So selbstverständlich es auch klingt: Das Kündigungsschreiben muss dem Kündigungsempfänger auch rechtswirksam zugehen. Dies ist oft mit erheblichen praktischen Schwierigkeiten verbunden. Der Zugangsnachweis ist eine der am häufigsten unterschätzten Schwierigkeiten.

In den meisten Fällen wird es sinnvoll sein bei einer einen Rechtsanwalt für die Kündigung und den Kündigungsschutzprozess hinzu zu ziehen.