Beratung zum Festpreis

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Checkliste

So bereiten Sie die Beratung optimal vor

Es ist erfahrungsgemäß sinnvoll, die Beratung folgendermaßen vorzubereiten:

  • Machen Sie sich eine stichwortartige Liste:
    • Wunschliste: Was ist Ihr Ziel, was soll bei der Sache (möglichst) herauskommen?
    • Mögliche Probleme: Haben Sie bestimmte Befürchtungen, die wir klären wollen?
    • Ihre Fragen: Welche Fragen haben Sie, die ich beantworten soll?
  • Stellen Sie – soweit greifbar – die wichtigsten Unterlagen zusammen.
    • Arbeitsvertrag (wenn vorhanden)
    • Etwaige Änderungsverträge (wenn vorhanden)
    • Letzte 2 bis 3 Gehaltsabrechnungen (wenn vorhanden)
    • Unterlagen, die zum Verständnis wichtig sind (z.B. Versetzung, Abmahnung, Kündigung, Zeugnis usw.)

Folgendes sollten Sie bedenken:

  • Mir sollten spätestens im Beratungstermin die wichtigsten Unterlagen oder Daten vorliegen. Zu Unterlagen, die ich nicht kenne, kann ich nicht beraten.
  • Es kommt vor, dass ich zu detailreichen Unterlagensammlungen Einschätzungen abgeben soll. Dies mache ich grundsätzlich auch gern. Im Rahmen einer einstündigen Erstberatung ist dies aber aus Zeitgründen nicht machbar. Im ersten Beratungsgespräch konzentriere ich mich auf diejenigen Unterlagen und Fragen, die Ihnen besonders wichtig sind. Teilen Sie mir deshalb mit, auf welche Unterlagen und Fragen ich mich in der Erstberatung konzentrieren soll.
  • Manchmal können nicht alle Fragen in der Erstberatung ausreichend geklärt werden. In der Regel ist aber mindestens eine überschlägige Einschätzung möglich. Sie können in solchen Fällen mit mir weitere Beratungstermine vereinbaren.

Leistungsbeschreibung

Beratung zum Festpreis 119 Euro

Ich biete Ihnen als Fachanwalt für Arbeitsrecht eine erste Beratung zum Festpreis. Die Beratung kann in meiner Kanzlei oder telefonisch stattfinden. Sie müssen nicht anreisen. Die Erstberatung bis zu einer Stunde erhalten Sie zum Festpreis von 119,00 Euro, wenn Sie Ihre Beratungsanfrage online auf meiner Seite „Beratung zum Festpreis“ eingeben. 

Was ist eine Erstberatung?

Die Erstberatung ist das erste Beratungsgespräch in einer neuen Angelegenheit, solange die gewünschte Rechtsanwaltstätigkeit auf eine reine Beratung beschränkt ist (Rechtsprüfung, Auskunft oder Rat). Bei der Erstberatung handelt es sich um eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung, die eine Übersicht und vorläufige Klärung der wichtigsten Fragen vermitteln soll.

Ablauf der Erstberatung bei mir

Das Beratungsgespräch findet telefonisch oder in meiner Kanzlei statt. Sie müssen nicht anreisen.

Sie können zur Vorbereitung gern Unterlagen oder Fragen bei mir einreichen, die dann im Beratungsgespräch zur Verfügung stehen.

Grundlage der Erstberatung sind die von Ihnen eingereichten Unterlagen, Ihre Schilderung der Angelegenheit und Ihre Fragen. Im Dialog mit Ihnen arbeite ich heraus, welche Ziele und Vorgehensweisen sich für Sie rechtlich anbieten. Hierbei führe ich eine erste Rechtsprüfung durch und beziehe Chancen, Risiken und taktische Fragen ein. Sie können mir Fragen zu Ihrem Fall stellen und erhalten im Gespräch konkrete Handlungsempfehlungen. Es kommt vor, dass in der Erstberatung nicht alle Fragen geklärt werden können. Ich sage Ihnen aber in jedem Fall, wie ich offene Fragen vorläufig einschätze.

Bei Bedarf ist auch folgendes möglich:

  • Gesprächsvorbereitung: Wenn Sie möchten, dass ich bestimmte Unterlagen oder Fragen schon vor dem Beratungsgespräch zur Kenntnis nehme und/oder überprüfe, zählt der Zeitbedarf hierfür als Beratungszeit. Sofern Sie mit mir nichts anderes abgestimmt haben, beschränke ich die Zeit für diese Vorbereitung auf maximal 30 Minuten.
  • Unterbrechung der Beratung: Wenn ich das laufende Beratungsgespräch zum Lesen von Unterlagen oder für Recherchen (Rechtsprechung, Rechtsnormen) unterbreche, zählt diese Zeit als Beratungstätigkeit.
  • Verlängerung: Bei Bedarf kann die Erstberatung über eine Stunde hinaus verlängert werden.

Was kostet die Erstberatung? Was kosten zusätzliche Beratungsleistungen?

Eine Erstberatung im Umfang bis zu 1 Stunde biete ich Ihnen zum Festpreis von 119 Euro an, wenn Sie Ihre Anfrage über das Online-Formular auf meiner Seite Beratung zum Festpreis stellen. 

Etwaige Zeitüberschreitungen und zusätzliche Beratungsleistungen wie Folgeberatungen rechne ich nach der hierfür in Anspruch genommenen Beratungszeit zum Stundensatz von 119 Euro ab (Abrechnung nach exaktem Zeitbedarf).

Ausnahmen von diesem Beratungsangebot

Folgende Tätigkeiten biete ich nicht als Erstberatung zum Festpreis von 119 Euro an. Sie können mich aber gern auf eine individuelle Vergütungsvereinbarung ansprechen:

  • Tätigkeiten, die über eine Beratung hinausgehen, insbesondere
  • Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung
  • Prüfung der Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln gegen gerichtliche Entscheidungen
  • Begutachtungen und schriftliche Stellungnahmen
  • Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Bevollmächtigter in gerichtlichen Verfahren oder außergerichtlich