Meine Spezialisierung als Fachanwalt

Ich bin als Rechtsanwalt seit 1993 im Arbeitsrecht schwerpunktmäßig tätig, seit dem Jahr 2000 als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate und vertrete ich bundesweit Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Schwerpunkte

Ich bin Ansprechpartner vor allem bei folgenden Fragen:

  • Vertretung und Beratung von Leitungs- und Führungskräften
  • Kündigung & Kündigungsschutz
  • Abfindung & Aufhebungsvertrag
  • Änderungskündigung
  • Versetzung, vertragsgerechte Beschäftigung
  • Entschädigungen wegen Diskriminierung (AGG)
  • Mobbing, Schadensersatz & Schmerzensgeld

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Warum bin ich Fachanwalt?

Die Bezeichnung „Fachanwalt“ ist gesetzlich geregelt und wird nur Rechtsanwälten verliehen, die auf ihrem Fachgebiet besondere Kenntnisse und Erfahrungen erworben haben.

Aufgrund langjähriger Erfahrungen als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin weiß ich, wie Lösungen im Arbeitsrecht erarbeitet und durchsetzt werden. Ich übernehme gern auch “schwierige” Fälle – wenn nötig durch alle Instanzen und vor allen Gerichten der Bundesrepublik Deutschland. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht suche ich regelmäßig sowohl rechtliche wie praktische Lösungen.

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Erfahrungen mit Branchen & Berufen

Zu den von mir vertretenen Arbeitnehmern gehören Führungskräfte, Vorgesetzte, Angestellte und Wissenschaftler. Im Führungsbereich berate ich Mandanten beispielsweise aus den Berufsgruppen: Geschäftsführer, Betriebsleiter verschiedener Industriezweige, stellvertretender Hochschulpräsident, Verwaltungsleiter, Leiter Rechnungswesen, Leiter Controlling, Personalleiter, Vertriebsleiter, Niederlassungsleiter, Filialleiter, Bereichs- und Abteilungsleiter, Projektleiter verschiedener Branchen, Senior Medical Advisor, Chefärzte, Oberärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Pflegedienstleiter, Architekten, Bauleiter.

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