Schlagwort: Sozialauswahl

Kündigung wegen Umgestaltung des Arbeitsablaufs – BAG, 2 AZR 242/94

Betriebsbedingte Kündigung wegen Umgestaltung des Arbeitsablaufs. Allgemeiner Kündigungsschutz. § 1 KSchG betriebsbedingte Kündigung. Unzulässige Umgehung der Sozialauswahl.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.11.1994 – 2 AZR 242/94

Leitsätze:

  1. Gestaltet der Arbeitgeber den Arbeitsablauf um und verlagert bestimmte Arbeiten in eine andere Betriebsabteilung,
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Stellenpool bei betriebsbedingter Kündigung – BAG, 2 AZR 485/02

Stellenpool bei betriebsbedingter Kündigung, Wiederholungskündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.05.2003 – 2 AZR 485/02

Leitsätze (von Rechtsanwalt Buschmann):

  1. Ist in einem Kündigungsrechtsstreit entschieden, dass das Arbeitsverhältnis durch eine bestimmte Kündigung nicht aufgelöst worden ist, so kann der Arbeitgeber eine erneute Kündigung
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