Voraussetzungen, unter denen ein Arbeitnehmer seine Arbeit wegen unzumutbarer Arbeitsumstände einstellen darf (Zurückbehaltungsrecht, § 273 BGB).
Von Andreas Buschmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht
LAG Frankfurt, Urteil vom 26.08.1997, 7 Sa 535/97
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Leitsätze
(Nicht amtlich)
- Das Fernbleiben