24.000 Euro Schmerzensgeld für Depression nach Beleidigung: LAG Niedersachsen, 6 Sa 2132/03

24.000 Euro Schmerzensgeld für Depression nach Beleidigung: Arbeitgeberhaftung für Beschimpfungen und Herabsetzungen. Keine Haftungsentlastung wegen anfälliger Persönlichkeitsstruktur des beleidigten Arbeitnehmers.

Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 12.10.2006 – 6 SA 2132/03

Meldung

Wie Meldungen im Internet zu entnehmen ist, soll das Landesarbeitsgericht Niedersachsen, mit Urteil vom 12.10.2005, 6 Sa 2132/03, einen Arbeitgeber zu in Höhe von 24.000,00 Schmerzensgeld wegen Mobbing verurteilt haben.

Der Arbeitgeber hatte seinen Kfz-Meister in Anwesenheit von Kunden schwer beleidigt. Der Kfz-Meister erkrankte daraufhin an einer Depression. Wegen dieser Erkrankung war er zwei Jahre arbeitsunfähig. Ein vom Gericht beauftragter Gutachter stellte fest, die den herabwürdigenden Beschimpfungen seien ursächlich für die Depressionen gewesen. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen verurteilte den Arbeitgeber wegen der durch die Beleidigungen hervorgerufenen Verletzung der Gesundheit des Arbeitnehmers zur Zahlung von Schmerzensgeld. Es wies das Vorbringen des Arbeitgebers zurück, die Auseinandersetzung zwischen den Parteien sei als rechtlich folgenlose Bagatelle anzusehen. Das Landesarbeitsgericht meinte, der Arbeitgeber können sich auch nicht darauf berufen, nicht dass die von Ehrgeiz mit erheblichen narzisstischen Anteilen geprägte Persönlichkeitsstruktur des Arbeitnehmers auf die Beschimpfungen und Herabsetzungen besonders anfällig gewesen sei und der Arbeitnehmer deshalb eher mit einer seelischen Störung mit Krankheitswert auf die Beleidigungen reagiert haben könnte als andere Menschen.

Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 12.10.2005, 6 Sa 2132/03.