Mobbing: 15.000 Euro Schmerzensgeld + 25.000 Euro Entschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts: ArbG Dresden, Urteil vom 07.07.2003, 5 Ca 5954/02
Schadensersatz wegen rechtswidriger Kündigung möglich (Minderungen des Arbeitslosengeldes nach fristwidriger Kündigung). BAG Urteil vom 17.7.2003, 8 AZR 486/02
Leitsätze (von Rechtsanwalt Buschmann)
Spricht der Arbeitgeber eine unberechtigte Kündigung aus, ist dies eine Vertragsverletzung (vgl. BAG 24. Oktober 1974 – 3
Einhaltung der Menschenwürde am Arbeitsplatz. Zum Prüfungsablauf einer mobbingbedingten Persönlichkeitsrechtsverletzung. Als Bestandteil systematischer Verletzung des Persönlichkeitsrechts (Mobbing) erfolgte Abmahnung und Kündigung einer ihrem Vorgesetzten und dem Geschäftsführer unliebsam gewordenen Mitarbeiterin einer in kirchlicher Trägerschaft stehenden Behinderteneinrichtung. § 1 KSchG, § …
Schadensersatz wegen Drohungen und Beleidigungen durch den Personalleiter. Unbeschränkte Haftung des handelnden Täters für Verdienstausfall bei Arbeitslosigkeit.
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 7.11.2005 – 7 Sa 520/05; Vorinstanz: Arbeitsgericht Darmstadt, Urteil vom 16. Februar 2005 – 9 Ca 340/04.
Schmerzensgeld von 25.000,00 Euro wegen unterwertiger, nicht vertragsgemäßer Beschäftigung einer Führungskraft und längerer Nichtbeschäftigung des Betroffenen.
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 12.06.2006 – 4 Sa 68/05, Vorinstanz: Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 30.11.2005 – 2 Ca 8178/04
Pressemeldung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am 22.11.2005 in der Rechtssache C-144/04 (Mangold), dass die Regelung des § 14 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), nach der Arbeitnehmer ab dem 52. Lebensjahr ohne rechtliche Einschränkungen befristet beschäftigt werden dürfen, dem europäischen