In diesem Online-Ratgeber zum Arbeitsrecht finden Sie verständliche Erklärungen zu den Themen Abfindung, Kündigung, Änderungskündigung, Mobbing, Diskriminierung und Befristung. Die Beiträge enthalten praxiserprobte Tipps aus meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Von Andreas Buschmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kündigung
Der deutsche Kündigungsschutz ist voller Fallstricke – soviel ist klar. Wo die Stolpersteine bei der Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz und der fristlosen Kündigung genau liegen, lesen Sie in meinem Ratgeber zu Kündigung & Kündigungsschutz.
Abfindung
Wer als Arbeitnehmer mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht eine Kündigungsschutzklage führt, hat oft gute Chancen, eine Abfindung durchzusetzen, die deutlich höher ist, als die gesetzliche Abfindung nach § 1a KSchG. Warum dies so ist, können Sie im Ratgeber Abfindung nachlesen.
Mobbing
Was tun bei Mobbing? Wie sollten Arbeitgeber auf Mobbing reagieren, was kann der Betroffene tun und wie kann ein Rechtsanwalt bei Mobbing eingreifen? In meinem Ratgeber Mobbing, Schmerzensgeld & Schadensersatz erhalten Sie Hinweise zur Rechtslage bei Mobbing und eine Auswertung verschiedener wichtiger Urteile.
Diskriminierung
Die Diskriminierung von Stellenbewerbern und Beschäftigten aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität ist gesetzlich verboten. Bei der Umsetzung des Diskriminierungsschutzes sind die Beweislage und die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entscheidend.
Änderungskündigung
Änderungskündigungen kommen ins Spiel, wenn sich Arbeitsumstände ändern und das Arbeitsverhältnis nur noch mit einem geänderten Arbeitsvertrag fortgesetzt werden soll. Welche Chancen und Risiken die Änderungskündigung Arbeitgebern und Arbeitnehmern bietet, lesen Sie in meinem Ratgeber zur Änderungskündigung.
Befristung
Enthält der Arbeitsvertrag eine Befristung, endet das Arbeitsverhältnis zum vereinbarten letzten Tag der Befristung automatisch – ganz ohne Kündigung. Allerdings muss die Befristung des Arbeitsverhältnisses arbeitsrechtlich wirksam vereinbart sein. Genau dies ist vielfach gerade nicht der Fall.