Der Arbeitgeber haftet für eine diskriminierende Stellenanzeige auch dann, wenn nicht er selbst, sondern die Arbeitsagentur die Stellenanzeige veröffentlicht hat.
Von Andreas Buschmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht
BAG, Urteil vom 05.02. 2004 – 8 AZR 112/03
Vorinstanz: LAG München, Urteil …
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