Im Rahmen der mir erteilten Mandate berate ich gern auch zu Kostenfragen.
Von Andreas Buschmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Übersicht
Kostenabschätzung & Kosten-Nutzen-Analyse
Welche Risiken und Kosten in Kauf genommen und welche Ziele verfolgt werden sollen, lässt sich im Rahmen der Rechtsberatung sinnvoll bewerten. Kosten-Nutzen-Erwägungen ermöglichen sachbezogene Entscheidungen, welche kostenauslösenden Maßnahmen unternommen werden sollen – und auf was verzichtet wird.
Rechtsschutzversicherung & Deckungsanfrage
Rechtsschutzversicherungen bieten Kostenschutz für verschiedenste Rechtssituationen. Allerdings ist nicht alles versichert. Was genau versichert ist, ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Sie können mir in der ersten Beratung gern Ihren Versicherungsschein vorliegen. Ich prüfe dann, ob Kostenschutz für Ihren Fall in Betracht kommt.
Um im Ernstfall schnell Klarheit zu erhalten, sind die Rechtsschutzversicherer verpflichtet, zügig zu entscheiden, ob sie den Kostenschutz für den gemeldeten Streitfall verbindlich anerkennen (Deckungszusage). In der Praxis ist es oft ratsam, die Deckungsanfrage nicht selbst einzureichen, sondern durch den Rechtsanwalt stellen zu lassen. Im Rahmen eines mir verbindlich erteilten arbeitsrechtlichen Mandats erledige ich die Deckungsanfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung gern mit, wenn Sie mir folgende Unterlagen zur Verfügung stellen:
- Versicherungsdaten: Ich benötige Angaben zur Versicherung und der Versicherungsnummer. Diese Daten stehen im Versicherungsschein und Rechnungen Ihrer Versicherung. Es reicht aus, wenn Sie mir eine dieser Unterlagen einreichen.
- Soweit vorhanden, die Schadensnummer: Nach der ersten Deckungsanfrage erhält Ihr Fall von Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Schadensnummer. Bei Rückfragen und Korrespondenz wird diese Schadensnummer benötigt.
- Auf Anfrage von mir, eine Sachdarstellung. Rechtsschutzversicherungen gewähren Kostenschutz, wenn ein sogenannter Versicherungsfall eingetreten ist. Zur Darstellung des Versicherungsfalls benötige ich von Ihnen unter Umständen eine schriftliche Sachdarstellung. Sie erhalten von mir im Bedarfsfall genaue Hinweise, welche Angaben benötigt werden.
Beratungshilfe in außergerichtlichen Angelegenheiten
Bei geringem Einkommen und Vermögen kann für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung unter Umständen Beratungshilfe in Anspruch genommen werden.
Prozesskostenhilfe in gerichtlichen Verfahren
Bei geringem Einkommen und Vermögen kann in bestimmten gerichtlichen Verfahren und unter bestimmten weiteren Umständen staatliche Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden.
Kostenerstattung durch Verfahrensbeteiligte
In bestimmten Verfahren kann bei Obsiegen nachträglich die Erstattung notwendiger eigener Kosten vom Verfahrensgegner verlangt werden. Umgekehrt muss unter Umständen damit gerechnet werden, bei Unterliegen dem Verfahrensgegner oder anderen Verfahrensbeteiligten Kosten erstatten zu müssen. Rechtsanwälte können, diese für einen rechtlichen Laien kaum mehr zu überschauenden Kostenrisiken und Erstattungschancen abzuschätzen und Kosten-Nutzen Szenarien vorstellen.
Private Prozesskostenfinanzierer
Private Prozessfinanzierer stellen Finanzierungen für ausgewählte Mandate zur Verfügung. Übernommen werden üblicherweise nur Rechtsstreitigkeiten mit einem hohen Gegenstandswert. Übernimmt der Prozessfinanzierer den Fall, lässt er sich als Vergütung einen Anteil am Erfolg des Rechtsstreits versprechen.