Steht im Arbeitsverhältnis eine Kündigung bevor, stellt sich fast immer die Frage, ob der Arbeitnehmer die Zahlung einer Abfindung verlangen kann. In der Praxis führen die Schwierigkeiten des staatlichen Kündigungsschutzrechts dazu, dass Abfindungen häufig auch dann gezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer eigentlich keinerlei Rechtsanspruch auf eine Abfindung hat. Auch die Höhe hängt häufig sehr vom Verhandlungsgeschick ab – und ist in der Praxis nicht selten in erstaunlichem Umfang „nach oben offen“.
Von Andreas Buschmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht