Kostenfreies Vorgespräch

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Leistungsbeschreibung

Kostenfreies Vorgespräch

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie ein verbindliches Mandat erteilen möchten, biete ich Ihnen ein bis zu 15minütiges kostenfreies telefonisches Vorgespräch an.

Zweck des Vorgesprächs

Das Vorgespräch soll unverbindlich klären, was ich als Rechtsanwalt möglicherweise für Sie tun kann und wie dann die praktische Vorgehensweise wäre.

Was müssen Sie tun, um ein Vorgespräch zu erhalten?

Sie teilen mir über das Online-Formular „Kostenfreies Vorgespräch“ meiner Website oder per E-Mail folgendes mit:

  • Ihre Zielvorstellungen („Was will ich erreichen/vermeiden?“)
  • Ihre Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail)

Wenn Sie per E-Mail anfragen, stellen Sie bitte klar, dass Sie ein kostenfreies Vorgespräch erhalten möchten. Schreiben Sie beispielsweise die Worte „Kostenfreies Vorgespräch“ in den Betreff der E-Mail.

Welche Hinweise und Auskünfte erhalten Sie im Vorgespräch?

Das Vorgespräch findet telefonisch statt und dauert bis zu 15 Minuten. Sie erhalten Sie von mir anhand von Erfahrungswerten aus der Praxis unverbindliche, überschlägige Hinweise,

  • welche rechtlichen Ziele für Sie möglicherweise infragekommen  und was ich als Rechtsanwalt voraussichtlich für Sie tun kann,
  • wie die praktische Vorgehensweise wäre, falls Sie mich beauftragen wollen.
  • Sie können mir Fragen zu meiner fachlichen Erfahrung stellen.

Unverbindlichkeit des Vorgesprächs

Das Vorgespräch ist unverbindlich, freiwillig und kostenfrei. Ein verbindliches Mandat kommt durch das Vorgespräch nicht zustande. Sie bleiben vollkommen frei in der Entscheidung, ob Sie ein Mandat erteilen. Die Freiwilligkeit gilt auch für mich: Ich bin als Rechtsanwalt weder verpflichtet, ein Vorgespräch durchzuführen noch bin ich verpflichtet, ein Mandat anzunehmen.

Unterschied zwischen kostenfreiem Vorgespräch und Rechtsberatung

Das kostenlose Vorgespräch ist eine freiwillige kostenlose Serviceleistung von mir für Sie. Es soll Ihnen einen vorläufigen ersten Eindruck vermitteln und dient der Klärung, ob nach dem Vorgespräch ein Mandat mit bestimmter Zielrichtung vereinbart werden soll.

Für das Vorgespräch gelten deshalb folgende Einschränkungen:

  • Kostenfreie Vorgespräche stelle ich nur telefonisch zur Verfügung, nicht in meiner Kanzlei und auch nicht schriftlich oder per E-Mail.
  • Aus organisatorischen Gründen müssen mir vor dem Telefonat Ihre Kontaktdaten, Ihre Situation und Ihre möglichen Ziele kurz mitteilen.
  • Zur Vorbereitung lese ich Ihre Anfrage aber keine mitgeschickten Unterlagen, es sei denn, ich habe die Unterlagen bei Ihnen ausdrücklich angefordert.
  • Im Vorgespräch gebe ich keine Rechtsauskünfte. Zum einen biete ich keine kostenlose Rechtsberatung an. Zum anderen ist eine Rechtsberatung innerhalb eines 15minütigen Vorgesprächs fachlich nicht möglich. Geordnete Rechtsberatung setzt voraus, dass der Rechtsanwalt den Sachverhalt durch Befragen seines Mandanten und das Einsehen von Unterlagen (etwa: Arbeitsverträge, Korrespondenz) klärt und auf dieser Grundlage die Rechtslage prüft. Eine solche Prüfung findet im kostenfreien Vorgespräch nicht statt. Ohne ausreichende Sachaufklärung und Rechtsprüfung besteht die Gefahr, dass wichtige rechtliche Ansatzpunkte, Chancen oder Risiken übersehen oder unzutreffend beurteilt werden.
  • Rechtsberatung erhalten Sie von mir ebenfalls sehr gern, allerdings im Rahmen eines vergütungspflichtigen verbindlichen Mandats. Eine verbindliche erste Beratung erhalten Sie mir zum Festpreis von 100 € zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

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Eine detaillierte, verbindliche Rechtsberatung im Arbeitsrecht mitsamt taktischen Hinweisen stelle ich Ihnen sehr gern zum Festpreis von 119 Euro für eine Beratung bis zu einer Zeitstunde zur Verfügung. Bei Bedarf ist zum Stundensatz von 119,00 Euro (exakte Zeitabrechnung) eine Verlängerung möglich.