Rechtsanwalt & Kündigungsschutz

Fachanwalt Arbeitsrecht
Rechtsanwalt
Andreas Buschmann
Berlin
Tel: 030/44 71 05-0
Fax: 030/44 71 05-20
Ratgeber Arbeitsrecht: Kündigung & Kündigungsschutz: Rechtsanwalt & Kündigungsschutz

Rechtsanwalt & Kündigungsschutz

Rechtsanwalt Buschmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ein im Arbeitsrecht erfahrener Rechtsanwalt kann bei einer Kündigung helfen, Risiken zu erkennen, Verhandlungschancen zu nutzen und teure Fehler nach Möglichkeit zu vermeiden. Die Beratung mit dem Rechtsanwalt bringt umso mehr Nutzen, je früher sie stattfindet und besser sie vom Mandanten vorbereitet ist.

Rechtsberatung noch vor der Kündigung?

Ein im Arbeitsrecht und auf das Recht der Kündigung spezialisierter Rechtsanwalt kennt die wesentliche Rechtsprechung zur Kündigung. Er hat Beratungs-, Verhandlungs- und Prozesserfahrungen zum Kündigungsschutz, die weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer in dieser Form haben können. Er erkennt Risiken und Fehlabläufe im Zusammenhang mit einer Kündigung früher. Er kann bei der Zielfindung helfen. Zum Beratungsumfang wegen einer Kündigung gehören typischerweise die Erörterung folgender Fragen durch den Rechtsanwalt:

Einen Rechtsanwalt für den Kündigungsschutzprozess beauftragen?

Rechtlich vorgeschrieben ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts nur für Rechtsmittelverfahren vor dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht. Außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht ist ein Rechtsanwalt als Bevollmächtigter nicht vorgeschrieben. Dem steht gegenüber, dass der Vorteil durch einen Rechtsanwalt oft umso größer ist, je früher der Rechtsanwalt hinzugezogen wird. Ist dass Kind erst einmal in den Brunnen gefallen, ist es oft zu spät. Beispiele:

Die Beispiele verdeutlichen den Nutzen einer möglichst frühen Beratung durch einen im Kündigungsschutz praxiserfahrenen Rechtsanwalt. Selbstverständlich gibt es auch Situationen, in denen ein Rechtsanwalt einem arbeitsrechtlich erfahrenen Mandanten nichts mehr sagen kann, was dieser Mandant nicht schon wüsste. Selbst dann hat die vom Rechtsanwalt erhaltene "Bestätigung" aber ihren Wert, weil sie nämlich eine nicht unwichtige Kontrolle ermöglicht ("zweite Meinung").