Was ist Mobbing?
Was Mobbing von einem normalen Arbeitsplatz-Konflikt unterscheidet
In welchen Situationen kommt Mobbing vor?
Mobbing, Schikanen, systematische Anfeindungen und Diskriminierung sind nichts Neues. Zu Mobbing kommt es typischerweise überall dort, wo Menschen als Gruppe regelmäßig miteinander zu tun haben und sich dem Kontakt mit anderen nicht ohne weiteres entziehen können. Typisch für Mobbing ist, dass das Mobbing-Opfer dem Mobber nicht ohne weiteres aus dem Weg gehen kann. Systematische Ausgrenzungen Missliebiger sind deshalb nicht auf den Arbeitplatz beschränkt; sie kommen in allen Lebensbereichen, allen Altergruppen und allen sozialen Schichten vor.
Mobbing-Forschung
Mobbing ist seit 1984 in Schweden, dann in Norwegen und England erforscht. Die Forschung in Deutschland beschäftigte sich etwa seit 1990 mit dem Thema Mobbing. In Deutschland gründeten Praktiker und Wissenschaftler im Jahr 1993 hierzu die internationale Gesellschaft gegen psychosozialen Stress und Mobbing (GPSM) e.V.. Es ist erwiesen, dass Mobbing krank machen kann. Als Ursache wird vor allem das Zusammenspiel sozialer Stressoren, der Arbeitsbedingungen und individueller Faktoren gesehen.
Wie entwickelt sich Mobbing?
Wer am Arbeitplatz systematischen Feindseligkeiten ausgesetzt wird, kann sich den Anfeindungen in der Regel nicht entziehen, ohne den Arbeitsplatz, seine Einkünfte und - oft - seine Karriere zu riskieren. Dies erzeugt bei den Betroffenen eine besondere Wehrlosigkeit. Der Mobbing-Betroffene muss täglich damit rechnen, unvermittelt mit neuen Maßnahmen konfrontiert zu werden, die er weder vorhersehen noch abwenden kann. Es ist erwiesen, dass Mobbing krank machen – und bis zum Suizid führen kann.
Nicht selten beginnt alles mit dem Wechsel des Vorgesetzten. Oft sind den Betroffenen die Gründe für die plötzlich wiederkehrenden Anfeindungen aber auch nicht erkennbar. Sie registrieren meist eine ihnen nicht erklärliche Stimmungsänderung am Arbeitsplatz, verlieren oft schon nach kurzer Zeit ihre berufliche Handlungssicherheit und Konzentrationsfähigkeit . Es folgen Arbeitsfehler, die dem Betroffenen vom Arbeitgeber schließlich mehr oder wendiger deutlich vorgehalten werden. Die sachbezogene Auseinandersetzung mit Vorgesetzten und Kollegen wird zunehmend schwieriger.
Gelingt keine wirksame Gegensteuerung, wird die Lage für den Betroffenen nahezu aussichtslos. Die Konflikte am Arbeitsplatz lassen den Betroffenen schon nach kurzer Zeit auch privat nicht mehr los. Der Betroffene entwickelt Krankheitssymptome wie Konzentrationsschwäche, Kopfschmerzen, Magenbeschwerden, Schlafstörungen, psychosomatische Erkrankungen, Ängste und Depressionen. Kollegen und Bekannte beginnen den Betroffenen zu meiden, weil sie sich dessen seltsames oder agressives Verhalten nicht erklären können. Freunde und Partner die am Anfang meinten „Da musst du dich wehren“ wollen schließlich nichts mehr von den ständigen Schwierigkeiten des Betroffenen wissen. Der Gesundheitszustand des Mobbing-Opfers, hervorgerufen u.a. durch die soziale Isolation und die Zurückweisungen, verschlechtert sich hin bis zu schweren Erkrankungen und Zusammenbrüchen, manchmal bis zum Suizid.
Die Rechtsprechung zum Mobbing
Mobbing spielte in der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte bis vor nicht allzu langer Zeit kaum eine Rolle. Mittlerweile gibt es eine Reihe von Urteilen, die sich vor allem mit Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Mobbing befassen. Diese Verfahren verliefen für die Betroffenen ganz überwiegend enttäuschend. Zwar ließen sich in Mobbing-Situationen ungerechtfertigte Arbeitgebermaßnahmen wie Abmahnungen oder Kündigungen mit guten Erfolgschancen angreifen. Schadensersatz oder Schmerzensgeld konnte in vielen Verfahren aber nicht durchgesetzt werden. Die Gründe für das "Scheitern" vieler Mobbingprozesse sind im Wesentlichen
- eine zu ungenaue Darstellung der einzelnen Schikanen nach Tag, Ort, Beteiligten, Ablauf, Bedeutung und Folgen;
- eine misslungene Beweisführung, entweder weil es keine Beweismittel gibt oder weil die Beweisaufnahme misslingt, z.B. weil sich Zeugen nicht genau genug erinnern können;
- ein misslungener Beweis, dass sich bestimmte Folgen wie Gesundheitsbeeinträchtigungen gerade auf die Mobbing-Handlungen zurückführen lassen;
- die ungenügende Verarbeitung der teilweise komplizierten rechtliche Fragen zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - und zwar sowohl bei auf Seiten der Betroffenen, wie bei den Arbeitsgerichten,
- schließlich: dass viele Gerichte Vorbehalte haben und nicht schon jede mittlere Streitigkeit zwischen Vorgesetztem und Arbeitnehmer als Mobbing verstanden wissen wollen und deshalb die Sache herunterspielen.
Andererseits sind viele Sachverhalte, die sich mit dem Begriff "Mobbing" bezeichnen lassen, in der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte längst entschieden - allerdings ohne den Begriff "Mobbing" in der Entscheidung zu erwähnen. Er ist für verlorengegangene "Mobbing-Prozesse" nicht untypisch, dass die Gerichte bestimmte Grundsatzfragen einfach übergangen haben. In dieser Situation muss es Aufgabe der Rechtsanwälte des Mobbing-Opfers sein, einer oberflächlichen Behandlung der Sache entgegenzuwirken. Hierzu reichen starke Worte nicht aus.
Ich gebe hier einen beispielhaften Überblick über Urteile, die sich mit Mobbing befassen, aber auch einige "versteckte" Urteile, die für das Thema wichtig sind.
Ausgangspunkt der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zum Mobbing ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, die den Arbeitgeber gerade in Mobbing-Situationen zum Eingreifen und Handeln zwingen kann.