Wie funktioniert dies genau?
- Sie dürfen auch bei Krankheit und Quarantäne ein Rechtsanwaltsmandat erteilen
- Fristen müssen trotz Pandemie eingehalten werden
- Sichere elektronische Kommunikation statt Briefpost
- Telefonische Besprechungen, keine Wartezimmer
- Umgang mit Gerichtsterminen während der Pandemie
- So sorgen Sie vor
- So erreichen Sie mich
1. Sie dürfen auch bei Krankheit und Quarantäne ein Rechtsanwaltsmandat erteilen
Egal ob Sie in Quarantäne oder krank sind: Sie bleiben berechtigt, Ihre arbeitsrechtlichen Interessen wahrzunehmen. Sie dürfen dazu jederzeit einen Rechtsanwalt beauftragen. Wenn Sie mich beauftragen, kann dies unkompliziert telefonisch, per E-Mail oder per Telefax geschehen. Sie brauchen nicht in meine Kanzlei anreisen und Sie müssen nicht in Wartezimmern warten.
2. Fristen müssen trotz Pandemie eingehalten werden
Bei vielen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten müssen Fristen eingehalten werden. Dies gilt auch während einer Pandemie und auch dann, wenn Sie krank oder handlungsunfähig werden.
Wenn Sie Fristen verpassen, kann dies zu rechtlichen Nachteilen führen. Beispielsweise kann eine Kündigung vom zuständigen Arbeitsgericht nur dann überprüft werden, wenn die Kündigungsschutzklage innerhalb einer Klagefrist von drei Wochen bei dem Arbeitsgericht eingegangen ist. Wird diese Frist verpasst, gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam, selbst wenn sie nicht den Vorgaben des Kündigungsschutzrechts entspricht.
Wenn Sie mir ein Rechtsanwaltsmandat erteilt haben, überwache und sichere ich die zum Mandat gehörenden Fristen.
3. Sichere elektronische Kommunikation statt Briefpost
Ich führe meine Rechtsanwaltsakten elektronisch. Dies schließt Infektionsrisiken aus und funktioniert so:
- Sie reichen mir Unterlagen per Telefax oder per E-Mail ein.
- Bei großen Datenmengen stelle ich Ihnen Online-Speicherplatz mit persönlichem Zugangskennwort zur Verfügung.
- Ich schicke Ihnen Unterlagen standardmäßig per E-Mail. Sie erhalten aufbereitete PDF-Dateien (platzsparend komprimierte Dateigröße, Dateinamen mit kurzem Hinweis auf Art und Inhalt des Dokuments, durchsuchbarer Text).
- An die Gerichte versende ich Unterlagen im elektronischen Rechtsverkehr.
4. Telefonische Besprechungen, keine Wartezimmer
Besprechungen führe ich während der Pandemie telefonisch. Dies funktioniert bestens:
- Praktisch alle Fragen eines Mandats lassen sich telefonisch klären.
- Neue Unterlagen stellen Sie mir vor dem Termin per E-Mail oder Telefax zur Verfügung.
Ihnen fehlende Unterlagen kann ich Ihnen während des Telefonierens aus meiner elektronischen Aktenführung per E-Mail zukommen lassen. - Telefonische Besprechungstermine mit mir können Sie mit meinem Sekretariat fast immer kurzfristig vereinbaren. Der Telefondienst meiner Kanzlei ist einem professionellen Dienstleister übertragen, der diese Dienstleistung seit langen Jahren zuverlässig zur Verfügung stellt.
5. Umgang mit Gerichtsterminen während der Pandemie
Während der Pandemie sind Gerichtstermine mit einem Ansteckungsrisiko verbunden.
- Die meisten Gerichte vermeiden es, während der Pandemie Termine anzusetzen. Manche Gerichte legen Termine mit einem mehrmonatigen Vorlauf fest. In die Zeit der Pandemie fallende Gerichtstermine werden in der Regel nach einem entsprechenden Antrag aufgehoben.
- In bestimmten Gerichtsverfahren ist es möglich, Termine als Videokonferenzen durchführen. Leider ist die Mehrzahl der deutschen Gerichte hierauf technisch nicht vorbereitet. Möglicherweise ändert sich dies im Verlauf der Pandemie noch.
- Es gibt Gerichte, die trotz der Pandemie auf der Durchführung von Gerichtsterminen bestehen. Wenn ein Gerichtstermin nicht aufgeschoben werden kann, muss er so organisiert werden, dass er ohne größere Gesundheitsgefährdungen stattfinden kann. Der Verfassungsgerichtshof des Freistaats Sachsen hat einen solchen Fall zum Anlass genommen, dem Gericht Vorgaben zu machen (VerfGH Sachsen, Beschl. v. 20.03.2020 – Vf. 39-IV-20 (e.A.)).
6. So sorgen Sie vor
Wenn sich bestimmte arbeitsrechtliche Streitigkeiten abzeichnen oder Sie unsicher sind, rate ich zu folgender Vorgehensweise:
- Lassen Sie sich frühzeitig rechtlich beraten. Wenn Sie mich beauftragen, erhalten Sie eine konkrete arbeitsrechtliche Einschätzung und können sich rechtzeitig auf mögliche Entwicklungen einrichten. Stimmen Sie mit mir ab, was im Fall der Fälle jeweils unternommen werden soll. Stellen Sie Unterlagen rechtzeitig zusammen und erteilen Sie vorsorglich Vollmachten. Meist reicht zur Klärung eine einstündige Beratung aus. Eine solche Beratung stelle ich für den Betrag von 119 € zur Verfügung, zusätzlichen Zeitbedarf rechne ich zum Stundensatz von 119 € nach exaktem Zeitverbrauch ab.
- Klären Sie außerdem, wer Ihren Briefkasten leert, falls Sie erkranken. In den Briefkasten eingeworfene Nachrichten können Fristen auslösen. Wird beispielsweise eine Kündigung eingeworfen, dann löst dies die Klagefrist für eine Kündigungsschutzklage aus – und zwar auch dann, wenn Sie krank sind.
- Wenn Sie mich beauftragen wollen, teilen Sie mir bitte auch mit, wer Ihr Ansprechpartner ist, wenn Sie vorübergehend für Rückfragen nicht erreichbar sein sollten.
7. So erreichen Sie mich
Andreas Buschmann,
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Friedrichstr. 95
10117 Berlin
Telefon:(030) 94413570
Telefax:(030) 94413692
Mobil:(0176) 10150311
Mail:kanzlei@rechtsanwalt-buschmann.de
Bleiben Sie gesund!