Eine Stellenausschreibung, mit der ausschließlich Frauen als Stellenbewerberin gesucht werden, ist eine verbotene Benachteiligung zulasten männlicher Bewerber. Der abgewiesenen männliche Stellenbewerber kann eine Geldentschädigung verlangen.
Von Andreas Buschmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.04.2000 – 8 AZR 295/99
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Erfahren Sie, wie Stellenbewerber und Arbeitnehmer bei Einstellung & Bewerbung vor Diskriminierung geschützt sind und wann Arbeitgeber nach einer verbotenen Benachteiligung eine Entschädigung zahlen müssen.
Von Andreas Buschmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht
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