Der Arbeitgeber haftet für eine diskriminierende Stellenanzeige auch dann, wenn nicht er selbst, sondern die Arbeitsagentur die Stellenanzeige veröffentlicht hat.
Wie die verbotene Benachteiligung von Stellenbewerbern wegen des Geschlechts für den Arbeitgeber zum Bumerang werden kann: Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmer nicht wegen des Geschlechts benachteiligen. Dieses Verbot wird vielfach in seiner Bedeutung unterschätzt. Für den Arbeitgeber kann dies riskant sein. Wer