Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am 22.11.2005 in der Rechtssache C-144/04 (Mangold), dass die Regelung des § 14 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), nach der Arbeitnehmer ab dem 52. Lebensjahr ohne rechtliche Einschränkungen befristet beschäftigt werden dürfen, dem europäischen
Schlagwort: Altersdiskriminierung
Hier finden Sie Urteile und Dokumente zum Thema Altersdiskriminierung im Arbeitsrecht.