Der Arbeitgeber haftet für eine diskriminierende Stellenanzeige auch dann, wenn nicht er selbst, sondern die Arbeitsagentur die Stellenanzeige veröffentlicht hat.
Der Arbeitgeber darf Stellenanzeigen grundsätzlich nur geschlechtsneutral formulieren. Ist eine Stellenanzeige nur für männliche oder nur für weibliche Bewerber formuliert können abgelehnte Stellenbewerber oft mit guten Aussichten eine hohe Entschädigung verlangen – und zwar jeder sachlich geeignete Bewerber, der dem
Erfahren Sie, wie Stellenbewerber und Arbeitnehmer bei Einstellung & Bewerbung vor Diskriminierung geschützt sind und wann Arbeitgeber nach einer verbotenen Benachteiligung eine Entschädigung zahlen müssen.