Will der Arbeitnehmer geltend machen, dass die Befristung seines Arbeitsvertrages rechtsunwirksam ist, kann er beim Arbeitsgericht Klage auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis auf Grund der Befristung nicht beendet ist (Entfristungsklage).
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am 22.11.2005 in der Rechtssache C-144/04 (Mangold), dass die Regelung des § 14 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), nach der Arbeitnehmer ab dem 52. Lebensjahr ohne rechtliche Einschränkungen befristet beschäftigt werden dürfen, dem europäischen
Die Befristung des Arbeitsvertrags & das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), Typische Stolpersteine und Fehler der Befristung, Entfristungsklage vor dem Arbeitsgericht.