Einstweilige Verfügung des Thüringer Landesarbeitsgerichts zur Verhinderung von Mobbing.
Von Andreas Buschmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht
LAG Thüringen, Urteil vom 10.04.2001, 5 Sa 403/00
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Leitsätze
- Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das allgemeine Persönlichkeitsrecht der bei ihm