LAG Köln, Urteil vom 20.07.2015, 2 Sa 185/15: Verpflichtung des Arbeitgebers zur Auskunft über Sozialauswahl bei Interessenausgleich mit Namensliste
Von Andreas Buschmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Arbeitsrecht für schwierige Fälle
LAG Köln, Urteil vom 20.07.2015, 2 Sa 185/15: Verpflichtung des Arbeitgebers zur Auskunft über Sozialauswahl bei Interessenausgleich mit Namensliste
Von Andreas Buschmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Betriebsbedingte Kündigung wegen Umgestaltung des Arbeitsablaufs. Allgemeiner Kündigungsschutz. § 1 KSchG betriebsbedingte Kündigung. Unzulässige Umgehung der Sozialauswahl.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.11.1994 – 2 AZR 242/94
Herausnahme Leistungsträger aus Sozialauswahl – Anforderungen an die Bgründung durch den Arbeitgeber.
BAG Urteil vom 12.4.2002, 2 AZR 706/00
Stellenpool bei betriebsbedingter Kündigung, Wiederholungskündigung
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.05.2003 – 2 AZR 485/02