Schadensersatz für rechtswidrige Kündigung: Durch eine unberechtigte Kündigung verletzt der Arbeitgeber seine Pflichten kann zu Schadensersatz verpflichtet sein.
Schadensersatz wegen Drohungen und Beleidigungen durch den Personalleiter. Unbeschränkte Haftung des handelnden Täters für Verdienstausfall bei Arbeitslosigkeit.
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 7.11.2005 – 7 Sa 520/05; Vorinstanz: Arbeitsgericht Darmstadt, Urteil vom 16. Februar 2005 – 9 Ca 340/04.
Die fristlose Kündigung ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Fristlos kündigen darf nur, wer hierfür schwerwiegende Gründe hat. Wie die fristlose Kündigung funktioniert und wie Sie Ihre Rechte erfolgreich durchsetzen lesen Sie hier.