Schadensersatz für rechtswidrige Kündigung: Durch eine unberechtigte Kündigung verletzt der Arbeitgeber seine Pflichten kann zu Schadensersatz verpflichtet sein.
Schmerzensgeld wegen Mobbing (15.000 Euro): Zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Arbeitnehmer einen Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch wegen Mobbing geltend machen kann.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.08.2001 – 6 Sa 415/01, Vorinstanz: Arbeitsgericht Ludwigshafen, Urteil vom 06.11.2000; Aktenzeichen 1
Mobbing: 15.000 Euro Schmerzensgeld + 25.000 Euro Entschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts: ArbG Dresden, Urteil vom 07.07.2003, 5 Ca 5954/02
Schadensersatz wegen rechtswidriger Kündigung möglich (Minderungen des Arbeitslosengeldes nach fristwidriger Kündigung). BAG Urteil vom 17.7.2003, 8 AZR 486/02
Leitsätze (von Rechtsanwalt Buschmann)
Spricht der Arbeitgeber eine unberechtigte Kündigung aus, ist dies eine Vertragsverletzung (vgl. BAG 24. Oktober 1974 – 3
Welche Mobbing Urteile gibt es? Wer Schadensersatz oder Schmerzensgeld wegen Mobbing Gericht einklagt, muss Stolpersteine beachten. Hier lesen Sie, wie Sie Fallen vermeiden – und mit welchen Urteilen Sie sich durchsetzen können.