Schadensersatz für rechtswidrige Kündigung: Durch eine unberechtigte Kündigung verletzt der Arbeitgeber seine Pflichten kann zu Schadensersatz verpflichtet sein.
Mobbing: 15.000 Euro Schmerzensgeld + 25.000 Euro Entschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts: ArbG Dresden, Urteil vom 07.07.2003, 5 Ca 5954/02
Schadensersatz wegen rechtswidriger Kündigung möglich (Minderungen des Arbeitslosengeldes nach fristwidriger Kündigung). BAG Urteil vom 17.7.2003, 8 AZR 486/02
Leitsätze (von Rechtsanwalt Buschmann)
Spricht der Arbeitgeber eine unberechtigte Kündigung aus, ist dies eine Vertragsverletzung (vgl. BAG 24. Oktober 1974 – 3
Schadensersatz wegen Drohungen und Beleidigungen durch den Personalleiter. Unbeschränkte Haftung des handelnden Täters für Verdienstausfall bei Arbeitslosigkeit.
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 7.11.2005 – 7 Sa 520/05; Vorinstanz: Arbeitsgericht Darmstadt, Urteil vom 16. Februar 2005 – 9 Ca 340/04.
Schmerzensgeld von 25.000,00 Euro wegen unterwertiger, nicht vertragsgemäßer Beschäftigung einer Führungskraft und längerer Nichtbeschäftigung des Betroffenen.
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 12.06.2006 – 4 Sa 68/05, Vorinstanz: Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 30.11.2005 – 2 Ca 8178/04
Pressemeldung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg
Welche Mobbing Urteile gibt es? Wer Schadensersatz oder Schmerzensgeld wegen Mobbing Gericht einklagt, muss Stolpersteine beachten. Hier lesen Sie, wie Sie Fallen vermeiden – und mit welchen Urteilen Sie sich durchsetzen können.